Jahresmittelwert PM10 | Jahresmittelwert PM2,5 | Zahl der Werte über 50 µm (PM10) | Zahl der Werte über 25 µm (PM2,5) |
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1 µg/m³ | 0 µg/m³ | 5 | 11 |
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten seit dem 1. Januar 2005 europaweit Grenzwerte für die Feinstaubfraktion PM10. Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m3 und darf nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden. Der zulässige Jahresmittelwert beträgt 40 µg/m3. Für die noch kleineren Partikel PM2,5 gilt seit 2008 europaweit ein Zielwert von 25 µg/m3 im Jahresmittel, der bereits seit dem 1. Januar 2010 eingehalten werden soll. Seit 1. Januar 2015 ist dieser Wert verbindlich einzuhalten.
Quelle: Umweltbundesamt